Ein schuldenfreies Gesundheitssystem? Haben wir.

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Schuldenfreie Versicherung - Die Argumente

Die gesetzliche Krankenversicherung kann ihre Ausgaben nur noch durch staatliche Zuschüsse decken.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann schon heute die laufenden Gesundheitsausgaben nur durch milliardenschwere Zuschüsse finanzieren. Weil ihre Einnahmen nicht mehr die Ausgaben decken, ist sie seit Jahren auf Geld aus der Staatskasse angewiesen. Diese Subvention beträgt allein für das Jahr 2011 rund 15,3 Milliarden Euro.


Ohne diesen Zuschuss aus Steuermitteln müssten die Beiträge in der GKV um rund zehn Prozent steigen. Dabei stehen die Spitzen-Belastungen durch die demografische Entwicklung erst noch bevor. Als Folge drohen gesetzlich Versicherten drastisch steigende Beiträge oder Leistungskürzungen. Dass ein großer Teil der staatlichen Zuschüsse auf Pump finanziert wird, erhöht noch die Last, die auf die Schultern der jüngeren Generationen abgeschoben wird: Denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.


Die private Krankenversicherung hat dagegen nicht einen einzigen Euro Schulden und ist nicht auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Und nicht nur das: Der Kapitalstock zur Vorsorge für die im Alter steigenden Gesundheitskosten ihrer Versicherten hat alle Finanzkrisen unbeschadet überstanden.

Schuldenfinanzierte Bundeszuschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung in Milliarden Euro
 
 

Der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt führen zu einer Kostenexplosion in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der demografische Wandel stellt das Gesundheitssystem in Deutschland vor gewaltige Herausforderungen. Künftig wird eine sinkende Zahl von Erwerbstätigen die immer höheren Gesundheitskosten von immer mehr immer älteren Jahrgängen finanzieren müssen. Das System der Umlagefinanzierung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in dem die aktuellen Einnahmen den aktuellen Bedarf an Leistungen decken müssen, trifft dafür keinerlei Vorsorge. Es gerät zunehmend an die Grenzen seiner Finanzierbarkeit.


„Werden die Folgen der Bevölkerungsentwicklung und die Kosten durch den medizinischen Fortschritt zusammen genommen, ergibt sich in der GKV eine voraussichtliche Steigerung des Beitragssatzes … auf 27 bis 43 Prozent“ bis 2050, prophezeit Professor Fritz Beske vom Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel (PKV Publik Ausgabe 5/2009). Auch Gesundheitsökonom Friedrich Breyer von der Uni Konstanz warnt vor einem Beitragssatz in Höhe von 25 bis 30 Prozent im Jahr 2040 ( Financial Times Deutschland).


Die Entwicklung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist nicht minder dramatisch. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich Hochrechnungen zufolge bis 2060 auf vier Millionen Personen verdoppeln, gleichzeitig geht die Zahl der Beitragszahler zurück. Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) kommt zu dem Schluss: Selbst wenn ansonsten alles unverändert bliebe, würde allein diese Veränderung dazu führen, dass sich die Ausgaben annähernd verdoppeln: von rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf circa 37 Milliarden Euro im Jahr 2060. Um diese Kosten zu decken, müsste der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von heute 1,95 Prozent auf 4,5 Prozent mehr als verdoppelt werden. Wenn auch noch der Wertverfall der Pflegeleistungen durch die Inflation ausgeglichen werden soll, müsste sich der Beitragssatz sogar auf über 6 Prozent verdreifachen.


Die Langfassung der Studie finden Sie im Internet auf den Seiten des WIP.

Grafik: Entwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung
 
 

Die private Krankenversicherung ist schuldenfrei und trifft Vorsorge für den demografischen Wandel.

Die private Krankenversicherung (PKV) ist sowohl steuerfrei als auch schuldenfrei finanziert – und das seit über 100 Jahren. Darüber hinaus ist sie mit ihren derzeit etwa 155 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gut auf die Zukunft vorbereitet. Denn in der PKV sind die Beiträge so kalkuliert, dass bereits in jungen Jahren eine systematische Vorsorge für das Alter gebildet wird. Auf diese Weise sorgen Privatversicherte selbst für ihre im Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Das entlastet die nachfolgenden Generationen, vor allem in einer älter werdenden Gesellschaft.


Darüber hinaus können Privatversicherte zunehmend von dem im Jahr 2000 eingeführten „10-Prozent-Zuschlag“ profitieren – als gezielte Vorkehrung gegen steigende Kosten durch den medizinisch-technischen Fortschritt in Verbindung mit dem demografischen Wandel. Der Zuschlag wird ab dem Alter von 65 Jahren zur Beitragsbegrenzung oder sogar für Beitragssenkungen eingesetzt. Die volle Wirkung des 10-Prozent-Zuschlags ergibt sich durch den Zinseszins-Effekt. Weil er erst seit dem Jahr 2000 für Neuversicherte verpflichtend gilt, werden jüngere Versichertenjahrgänge daher besonders profitieren.

Altersrückstellungen
 
 

Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung beweist langanhaltende Stabilität – auch in Krisenzeiten.

Der Kapitalstock der Privatversicherten hat alle Finanzkrisen unbeschadet überstanden – und nicht nur das: Auch in den Nachwehen der Bankenkrise im Jahr 2010 stiegen die Alterungsrückstellungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Sie betragen derzeit mehr als 155 Milliarden Euro.


Kein einziges Unternehmen der Branche ist durch die Finanzkrise ins Straucheln geraten. Auch der so genannte Rechnungszins in Höhe von 3,5 Prozent wurde von der Branche erfüllt. Diesen Zinssatz müssen die Unternehmen bei der Kapitalanlage der Alterungsrückstellungen ihrer Versicherten mindestens erwirtschaften. Schaffen sie das nicht, müsste der Rechnungszins gesenkt werden.


Seit dessen Einführung im Jahr 1949 ist das aber noch nie geschehen. Die Unternehmen haben den Rechnungszins schon seit mehr als 60 Jahren in jedem Jahr bedient. Diese beeindruckende Leistung ist die Folge einer besonnenen Anlagepolitik der gesamten Branche und ein weiterer Beweis für die Nachhaltigkeit des Kapitaldeckungs-Verfahrens.

 

Das Finanzverhalten der privaten Krankenversicherer ist „mustergültig“.

Nach gesetzlicher Vorgabe müssen alle Versicherungsunternehmen so genannte Eigenmittel in einer bestimmten Höhe vorhalten, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge ihrer Versicherten zu garantieren. Diese Eigenmittel sollen dabei helfen, die Ansprüche der Versicherten auch bei ungünstigen Entwicklungen wie bei einer starken und unerwarteten Zunahme von Leistungsfällen erfüllen zu können.


Auch in diesem Bereich zeigt sich die solide Geschäftspolitik der Branche. So lobte der Leiter des Branchendiensts map-report, Manfred Poweleit, die deutschen Versicherer bei seiner Analyse aus dem Sommer 2009 als „fast die Musterknaben der Aufsichtsbehörde“.
Seinen Hochrechnungen zufolge konnten die Unternehmen der privaten Krankenversicherung stolze 212 Prozent der von der Aufsichtsbehörde geforderten Eigenmittel aufweisen: Statt etwa 1,7 Milliarden Euro an Mitteln habe die Branche 3,6 Milliarden Euro zu bieten gehabt – und zudem rund 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2009 selbst stieg die Eigenmittel-Quote erneut an, auf knapp 234 Prozent.


Trotz Finanzkrise haben etliche Unternehmen ihre Eigenmittel demnach sogar aufgestockt. Ein weiterer Beleg dafür, dass die Vertragstreue gegenüber ihren Kunden für die private Krankenversicherung an erster Stelle steht.

Grafik: Eigenmittel der privaten Krankenversicherung