Die Leistungen, die Sie bei einer privaten Krankenversicherung vereinbaren, gelten ohne Wenn und Aber. Sie können nicht nachträglich gekürzt werden - anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo dies immer wieder vorkommt. Für Ihre Gesundheit gilt daher: Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.
„Ich bekenne mich ausdrücklich zu leistungsfähigen privaten Krankenversicherungen. Sie gehören zu unserem Gesundheitssystem und sind ein Teil seines Erfolgs. Die Forderung der SPD, eine staatliche Einheitsversicherung einzuführen, lehne ich ab. Wenn alle Bürger in diese Zwangsversicherung einzahlen müssen, findet Wettbewerb nicht mehr statt und die Versorgung würde teurer werden.“
Die PKV bietet hervorragende Leistungen. In Meinungsumfragen machen Privatversicherten regelmäßig ihre Überzeugung deutlich, dass sie im Krankheitsfall sehr gut abgesichert sind. Die Privatversicherten wissen, dass ihr einmal geschlossener Versicherungsvertrag und das damit gegebene Leistungsversprechen ein Leben lang gültig sind. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen haben in ihren Verträgen Leistungskürzungen ausgeschlossen.
Dagegen ist die deutlich geringere Zufriedenheit mit der Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch auf die umfangreichen Erfahrungen der gesetzlich Versicherten mit Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen in den letzten Jahren zurückzuführen.
In der privaten Krankenversicherung ist der gewählte Leistungsumfang vertraglich garantiert. Er kann weder vom Versicherungsunternehmen noch vom Gesetzgeber nachträglich eingeschränkt werden. Die Versicherten können sich somit auf einen unkündbaren, lebenslangen Leistungsanspruch verlassen – freie Arztwahl und medizinischer Fortschritt inklusive.
Anders sieht es in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Ihr gesetzlich definierter Leistungsumfang ist das Produkt politischer Entscheidungen und hat damit keine Bestandsgarantie. Im Gegenteil: Es wurden bereits viele Leistungen im Rahmen von Gesundheitsreformen eingeschränkt oder ganz aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen – zum Beispiel rezeptfreie Arzneimittel, Sehhilfen oder Leistungen beim Zahnersatz.
Die private Krankenversicherung kennt anders als die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Erlaubnisvorbehalt für ihre Leistungen. Es muss nicht erst ein Gremium wie der Gemeinsame Bundesausschuss eine Innovation als wirksam und wirtschaftlich anerkennen, damit die Versicherungen diese bezahlen. Aus diesem Grund kommen innovative Behandlungs- und Untersuchungsmethoden den Privatpatienten in der Regel früher zugute.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend normiert und im Sozialgesetzbuch stellenweise bis ins Detail festgelegt. Es gibt einen einheitlichen Beitragssatz; Anreize zum kostenorientierten Verhalten sind die Ausnahme und nicht die Regel. Da es sich für die meisten gesetzlich Versicherten um eine Pflichtversicherung handelt, fehlt außerdem ein wichtiger Anreiz für Wettbewerb und Produktinnovationen im Leistungsgeschehen.
In einer individualisierten Gesellschaft wie der unseren haben die Bürger jedoch unterschiedliche Ansprüche an ihre Versorgung im Krankheitsfall. Die private Krankenversicherung erlaubt es ihnen, als mündige Verbraucher eigenverantwortlich über den Umfang ihrer Absicherung zu entscheiden.
Privatversicherte können sich ihren gewünschten Versicherungsschutz selbst zusammenstellen. Sie können den für sie passenden Schutz aus einem breiten Angebot an Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsbestandteilen wählen – vom Mindestschutz bis zum Komforttarif, je nach ihren persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen. Und sie können damit ihre Kosten optimieren, denn mit dem Umfang seiner Versicherungsleistungen beeinflusst jeder privat Versicherte automatisch seine Prämienhöhe.