Gesundheit kann man nicht garantieren. Leistung schon.

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Die Argumente:

Die PKV bietet hervorragende Leistungen – und das ein Leben lang

Die PKV bietet hervorragende Leistungen. In Meinungsumfragen machen Privatversicherten regelmäßig ihre Überzeugung deutlich, dass sie im Krankheitsfall sehr gut abgesichert sind.  Die Privatversicherten wissen, dass ihr einmal geschlossener Versicherungsvertrag und das damit gegebene Leistungsversprechen ein Leben lang gültig sind. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen haben in ihren Verträgen Leistungskürzungen ausgeschlossen.

Dagegen ist die deutlich geringere Zufriedenheit mit der Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch auf die umfangreichen Erfahrungen der gesetzlich Versicherten mit Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen in den letzten Jahren zurückzuführen.

Infografik Kundenzufriedenheit
 
 

Nachträgliche Leistungskürzungen sind ausgeschlossen.

In der privaten Krankenversicherung ist der gewählte Leistungsumfang vertraglich garantiert. Er kann weder vom Versicherungsunternehmen noch vom Gesetzgeber nachträglich eingeschränkt werden. Die Versicherten können sich somit auf einen unkündbaren, lebenslangen Leistungsanspruch verlassen – freie Arztwahl und medizinischer Fortschritt inklusive.

Anders sieht es in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Ihr gesetzlich definierter Leistungsumfang ist das Produkt politischer Entscheidungen und hat damit keine Bestandsgarantie. Im Gegenteil: Es wurden bereits viele Leistungen im Rahmen von Gesundheitsreformen eingeschränkt oder ganz aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen – zum Beispiel rezeptfreie Arzneimittel, Sehhilfen oder Leistungen beim Zahnersatz.

Die private Krankenversicherung kennt anders als die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Erlaubnisvorbehalt für ihre Leistungen. Es muss nicht erst ein Gremium wie der Gemeinsame Bundesausschuss eine Innovation als wirksam und wirtschaftlich anerkennen, damit die Versicherungen diese bezahlen. Aus diesem Grund kommen innovative Behandlungs- und Untersuchungsmethoden den Privatpatienten in der Regel früher zugute.

Infografik Rationierungen GKV
 
 

Sie haben die Wahl: In der privaten Krankenversicherung bestimmen die Kunden selbst über den von ihnen gewünschten Leistungsumfang.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend normiert und im Sozialgesetzbuch stellenweise bis ins Detail festgelegt. Es gibt einen einheitlichen Beitragssatz; Anreize zum kostenorientierten Verhalten sind die Ausnahme und nicht die Regel. Da es sich für die meisten gesetzlich Versicherten um eine Pflichtversicherung handelt, fehlt außerdem ein wichtiger Anreiz für Wettbewerb und Produktinnovationen im Leistungsgeschehen.


In einer individualisierten Gesellschaft wie der unseren haben die Bürger jedoch unterschiedliche Ansprüche an ihre Versorgung im Krankheitsfall. Die private Krankenversicherung erlaubt es ihnen, als mündige Verbraucher eigenverantwortlich über den Umfang ihrer Absicherung zu entscheiden.


Privatversicherte können sich ihren gewünschten Versicherungsschutz selbst zusammenstellen. Sie können den für sie passenden Schutz aus einem breiten Angebot an Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsbestandteilen wählen – vom Mindestschutz bis zum Komforttarif, je nach ihren persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen. Und sie können damit ihre Kosten optimieren, denn mit dem Umfang seiner Versicherungsleistungen beeinflusst jeder privat Versicherte automatisch seine Prämienhöhe.