Lieber versichert als verwaltet.

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Lieber versichert als verwaltet - Die Argumente

In der privaten Krankenversicherung bestimmen die Kunden selbst über den von ihnen gewünschten Leistungsumfang.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend normiert und im Sozialgesetzbuch stellenweise bis ins Detail festgelegt. Es gibt einen einheitlichen Beitragssatz; Anreize zum kostenorientierten Verhalten sind die Ausnahme und nicht die Regel. Da es sich für die meisten gesetzlich Versicherten um eine Pflichtversicherung handelt, fehlt außerdem ein wichtiger Anreiz für Wettbewerb und Produktinnovationen im Leistungsgeschehen.


In einer individualisierten Gesellschaft wie der unseren haben die Bürger jedoch unterschiedliche Ansprüche an ihre Versorgung im Krankheitsfall. Die private Krankenversicherung erlaubt es ihnen, als mündige Verbraucher eigenverantwortlich über den Umfang ihrer Absicherung zu entscheiden.


Privatversicherte können sich ihren gewünschten Versicherungsschutz selbst zusammenstellen. Sie können den für sie passenden Schutz aus einem breiten Angebot an Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsbestandteilen wählen – vom Mindestschutz bis zum Komforttarif, je nach ihren persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen. Und sie können damit ihre Kosten optimieren, denn mit dem Umfang seiner Versicherungsleistungen beeinflusst jeder privat Versicherte automatisch seine Prämienhöhe.

 

Nachträgliche Leistungskürzungen durch die Politik oder durch eine Institution wie die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kassen sind ausgeschlossen.

In der privaten Krankenversicherung ist der gewählte Leistungsumfang vertraglich garantiert. Er kann weder vom Versicherungsunternehmen noch vom Gesetzgeber nachträglich eingeschränkt werden. Die Versicherten können sich somit auf einen unkündbaren, lebenslangen Leistungsanspruch verlassen – freie Arztwahl und medizinischer Fortschritt inklusive.


Anders sieht es in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Ihr gesetzlich definierter Leistungsumfang ist das Produkt politischer Entscheidungen und hat damit keine Bestandsgarantie. Im Gegenteil: Es wurden bereits viele Leistungen im Rahmen von Gesundheitsreformen eingeschränkt oder ganz aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen – zum Beispiel rezeptfreie Arzneimittel, Sehhilfen oder Leistungen beim Zahnersatz.


Die private Krankenversicherung kennt anders als die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Erlaubnisvorbehalt für ihre Leistungen. Es muss nicht erst ein Gremium wie der Gemeinsame Bundesausschuss eine Innovation als wirksam und wirtschaftlich anerkennen, damit die Versicherungen diese bezahlen. Aus diesem Grund kommen innovative Behandlungs- und Untersuchungsmethoden den Privatpatienten in der Regel früher zugute.

Infografik Rationierungen GKV
 
 

Auch bei der Steuerung ihrer Kosten haben Privatversicherte eine Wahlfreiheit.

In der privaten Krankenversicherung gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Die Versicherten erhalten vom Arzt oder in der Apotheke eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und begleichen diese zunächst selbst. Anschließend erstattet ihnen ihre Versicherung Geld zurück.


Privatversicherte kennen somit die Gesundheitskosten, die sie verursachen. Und nicht nur das: Da es in vielen Tarifen Selbstbehalte gibt und viele PKV-Unternehmen ihren Versicherten außerdem für Zeiträume, in denen keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, eine Beitragsrückerstattung gewähren, haben die Versicherten einen hohen Anreiz, sich kostenbewusst zu verhalten. Sie können beispielsweise selbst entscheiden, ob sie eine Rechnung einreichen oder lieber eine Rückerstattung erhalten wollen. Das macht sie zu mündigen Patienten und Verbrauchern im Gesundheitswesen.

 

Das unbürokratische Vorgehen der Branche zeigt sich auch in den vergleichsweise niedrigen Verwaltungskosten der privaten Krankenversicherer.

Der Anteil der Verwaltungskosten an den Beitragseinnahmen in der privaten Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren permanent gesunken und lag 2010 nur noch bei 2,4 Prozent der Einnahmen.


Ein Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist aufgrund der unterschiedlichen Systeme zwar nur schwer möglich. Doch schon die offiziellen Verwaltungskosten der GKV betragen mehr als 5 Prozent, sind also fast doppelt so hoch wie in der privaten Krankenversicherung.


Die tatsächlichen Verwaltungskosten der GKV sind sogar noch höher. Denn die Krankenkassen haben anders als die PKV einen großen Teil ihrer Verwaltungsaufgaben an die kassenärztlichen Vereinigungen und die Arbeitgeber ausgelagert – beispielsweise den Beitragseinzug. Eine vollständige Betrachtung der für die gesetzliche Krankenversicherung anfallenden Verwaltungskosten würde damit zu einer noch weitaus höheren Quote führen.

Übersicht über Anteile der Verwaltungskosten
 
 

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist immer freiwillig.

Eine umfassende gesetzliche Versicherungspflicht treibt weite Personenkreise automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu. Ob Arbeitnehmer unter einer bestimmten Verdienstgrenze, Landwirte oder die meisten Rentner – sie alle haben keine Wahl, sondern müssen sich gesetzlich versichern. Selbst wenn ihre Versicherungspflicht einmal enden sollte, bleiben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange sie nicht selbst ihren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) in die Wege leiten.1


Die PKV-Unternehmen müssen sich daher täglich im Wettbewerb um Neukunden behaupten – und das nicht nur gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch gegenüber der Konkurrenz aus der eigenen Branche. Sie müssen ihr Angebot ständig verbessern, wenn sie langfristig auf dem Markt bestehen wollen. Das führt zu einem starken Produktwettbewerb, der den Kunden ständige Innovationen in einer breiten Auswahl an Tarifen bietet. Ganz im Sinne einer Marktwirtschaft befördert dieser Wettbewerb letztlich die Vielfalt in der Gesundheitsversorgung.


Kein Wunder, dass daher mehr Menschen davon profitieren und sich privat versichern möchten, als es der Gesetzgeber derzeit zulässt. 40 Prozent der gesetzlich Versicherten würden einer Emnid-Umfrage zufolge gern in die PKV, wenn sie es dürften. Von den Unter-30-Jährigen würden sich sogar mehr als die Hälfte für diesen Schritt entscheiden.


1
Anmerkung: Seit 2009 gibt es für bestimmte Personengruppen auch eine Pflicht zur Versicherung in der privaten Krankenversicherung. Dies betrifft aber vor allem Beamte und Selbstständige, die derzeit unversichert sind, beziehungsweise sonstige Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren.

Infografik Wechselpotential