Papi, warum hast Du nicht vorgesorgt?

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Die Argumente:

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Zusätzliche Vorsorge tut daher Not.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art „Teilkaskoversicherung“. Sie bietet den Pflegebedürftigen lediglich einen Grundschutz für ambulante und stationäre Pflege, der nicht mehr als ein Zuschuss ist. Umfang und Art der Leistungen sind dabei vom Gesetzgeber genau festgelegt.


Ein Beispiel: Von den durchschnittlich rund 3.265 Euro im Monat, die einem Heimbewohner für die vollstationäre Betreuung in der höchsten Pflegestufe 3 an Kosten entstehen, erstattet die Pflegepflichtversicherung mit 1510 Euro nicht einmal die Hälfte des Geldes. Und das auch nur für die reinen Pflegekosten. Unterkunft und Verpflegung müssen die Heimbewohner selber bezahlen. Daher müssen Pflegebedürftige damit rechnen, erhebliche Beträge aus eigener Tasche zahlen zu müssen.


Können sie es nicht, greift ihnen der Staat erst in zweiter Instanz unter die Arme. Denn Pflegebedürftige haben einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern und Kinder. Daher prüft das Sozialamt zuerst die Vermögensverhältnisse der Angehörigen und verpflichtet sie gegebenenfalls zu Unterhaltsleistungen. Erst wenn die Pflegekosten auch damit nicht gedeckt werden können, springt das Sozialamt ein.


Eine zusätzliche Absicherung in Form einer privaten Zusatzversicherung bleibt daher für jeden sinnvoll, der seine Kinder nicht mit den eigenen Pflegekosten belasten möchte. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung halten dafür ein breites Angebot an Tarifen bereit.

Darüber hinaus ist aber auch eine systematische, zusätzliche Vorsorge durch den Staat dringend geboten. Denn inflationsbedingt wären die Leistungen, die ein heutiger Beitragszahler aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten würde, schon im Jahr 2045 nur noch etwa die Hälfte wert. Zugleich wird es aber immer weniger Menschen geben, die als erwerbstätige Beitragszahler ins System der gesetzlichen Pflegeversicherung einzahlen. Dieses Demografieproblem der Pflegeversicherung lässt sich nur mit mehr Kapitaldeckung lösen.

 
 

Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor einem Demografieproblem. Um einen künftigen Beitragsschock zu vermeiden, ist mehr Kapitaldeckung nötig.

Hochrechnungen von Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge wird sich die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2060 auf vier Millionen Personen verdoppeln. Gleichzeitig geht die Zahl der Beitragszahler zurück. Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) kommt zu dem Schluss: Selbst wenn ansonsten alles unverändert bliebe, würde allein diese absehbare Veränderung in der Bevölkerungsstruktur dazu führen, dass sich die Beitragssätze der gesetzlichen Pflegeversicherung fast verdoppeln – von heute 1,95 auf etwa 4,5 Prozentpunkte. Wenn zusätzlich auch der Wertverfall der Pflegeleistungen ausgeglichen werden soll, müsste sich der Beitragssatz sogar auf über 6 Prozentpunkte verdreifachen.

Um dieser Entwicklung vorzubeugen, haben Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein „verpflichtendes, individualisiertes und generationengerechtes“ Element der Kapitaldeckung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung einzuführen. Wird dieses Element rechtzeitig eingeführt, lässt sich durch einen Kapitalstock mit Zinseszinseffekt frühzeitig Vorsorge für die steigenden Pflegekosten in den kommenden Jahrzehnten treffen. Die Kinder und Enkel der heutigen Beitragszahler würden somit nicht noch zusätzlich durch den demografischen Wandel belastet.

 
 

Nur in der Privatwirtschaft ist ein Kapitalstock vor dem Zugriff des Staats sicher.

Um wirklich zukunftsfest zu sein, muss eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung unbedingt außerhalb des politischen Einflussbereiches angelegt werden. Denn der Aufbau von finanziellen Rückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hätte nichts mit Kapitaldeckung zu tun. Da es im Bereich der GKV keinen wirksamen Eigentumsschutz für die Versicherten gibt, stünde die Politik ständig in Versuchung, die Geldreserven für aktuelle Ziele in anderen Politikbereichen aufzubrauchen, anstatt damit nachhaltig für die Pflege vorzusorgen.

Dass dies keine abstrakte Befürchtung ist, zeigt ein Beispiel aus der Anfangszeit der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mitte der 1990er Jahre musste sie über eine halbe Milliarde Euro aus ihren Rückstellungen als zinslosen Kredit für die Infrastruktur in Ostdeutschland abgeben. So wurde den Pflegeversicherten der Zinseffekt genommen.

Im öffentlichen Recht ist der Eigentumsschutz eines Kapitalstocks deutlich schwächer als im Privatrecht. Nur unter dem Schutz privatwirtschaftlicher Verträge wäre daher sichergestellt, dass das Geld am Ende wirklich zugunsten der Pflege verwendet wird. Die Politik wäre gut beraten, bei ihrem Einstieg in die Kapitaldeckung auf die private Pflegeversicherung zu setzen.

 

Die private Pflegeversicherung besitzt jahrzehntelange Erfahrung in der Kalkulation des Pflegerisikos. Darüber hinaus setzt sie zunehmend Qualitätsmaßstäbe in der Pflege.

Die private Pflegeversicherung hat bereits mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Kalkulation des Pflegerisikos und in der Anlage der kapitalgedeckten Rückstellungen. Bislang haben die 9 Millionen Pflichtversicherten und die fast zwei Millionen Zusatzversicherten eine Demografiereserve von 21,5 Milliarden Euro aufgebaut – Tendenz seit Jahren steigend. So beweist die private Pflegeversicherung jedes Jahr aufs Neue, wie verlässlich sie mit den ihr anvertrauten Geldern wirtschaftet.

Darüber hinaus kann die private Pflegeversicherung auch große Erfolge im Einsatz für mehr Qualität in der Pflege vorweisen: So hilft die Compass Private Pflegeberatung GmbH als Tochterunternehmen des PKV-Verbands seit 2009 bundesweit privatversicherten
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weiter: Anders als bei den Pflegestützpunkten der gesetzlichen Kassen müssen die Betroffenen nicht erst in eine teils weit entfernte Beratungsstelle kommen, sondern die Compass-Pflegeberater und –beraterinnen kommen zu ihnen nach Hause. Damit setzt Compass neue Maßstäbe für Verbrauchernähe in der Pflege. Und das umso mehr, als dass in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst drei Jahre nach Einführung der Beratungspflicht bisher nur ein Bruchteil der geplanten Pflegestützpunkte überhaupt existiert.

In ihrem Einsatz für eine Verbesserung der Pflegequalität hat die PKV überdies eine gemeinnützige Stiftung gegründet, das „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP). Das ZQP arbeitet interdisziplinär, stellt seine Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung und versteht sich als Netzwerk für alle an der Pflege Beteiligten. Es hat sich in der Fachwelt und in der Pflegeszene schnell einen guten Namen gemacht.

Auch bei der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen bringt sich die PKV mit einem eigenen Konzept ein. Ab diesem Jahr will die PKV entsprechend ihrem Versichertenanteil jährlich zehn Prozent der 23.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland mit eigenem Personal prüfen. Anders als die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen werden die PKV-Prüfer bundesweit nach denselben Kriterien vorgehen, in einem transparenten Verfahren mit hohen Standards. Das führt nicht nur zu mehr Einheitlichkeit, sondern auch zu mehr Wettbewerb im System und damit einer höheren Pflegequalität für alle Versicherten.