Vorbildlich: eine Krankenversicherung mit eingebauter Altersvorsorge

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Die Argumente:

In einer älter werdenden Gesellschaft steigen die Gesundheitskosten.

In den nächsten Jahrzehnten wird es weitreichende Veränderungen der Bevölkerungsstruktur geben. Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger Menschen. Eine Studie des renommierten Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel prognostiziert: Während heute jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre ist, wird das im Jahr 2030 für etwa jeden Dritten gelten. Die Zahl der über 85-Jährigen wird sich bis dahin sogar fast verdoppeln.


Mit dieser demografischen Entwicklung steigen die Kosten im Gesundheitswesen. Der medizinische Fortschritt macht ein längeres Leben mit mehr Lebensqualität bis ins hohe Alter möglich. Länger und besser zu leben bedeutet in Zukunft aber auch immer mehr Kosten.


80-jährige Männer benötigen etwa achtmal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie 40-Jährige. Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen steigt zwischen dem 30. und dem 80. Lebensjahr auf das Zehn- bis Zwölffache. Insgesamt verursachen 85-jährige Frauen und Männer mehr als das Vierfache an Gesundheitskosten wie Frauen und Männer im Alter von 45 Jahren und das Doppelte im Vergleich zu den 65-Jährigen (Quelle: „Überproportionaler Finanzierungsbeitrag privatversicherter Patienten zum Gesundheitswesen“, Wissenschaftliches Institut der PKV, Niehaus/Weber, 2005).

 
 

Die private Krankenversicherung ist generationengerecht und zukunftsfest.

Mit der Bildung von Alterungsrückstellungen stellt die private Krankenversicherung eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicher. In der PKV sind die Beiträge so kalkuliert, dass bereits in jungen Jahren eine systematische Vorsorge für das Alter gebildet wird. Solange die Versicherten jünger sind, werden mit einem Teil ihrer Prämien so genannte Alterungsrückstellungen aufgebaut. Aus diesen werden später die im Alter ansteigenden Gesundheitskosten finanziert. Die Beitrags- und Steuerzahler von morgen werden damit nicht belastet. Das ist gut für die jüngeren und nachfolgenden Generationen, insbesondere in einer älter werdenden Gesellschaft.


Durch ihr System der Kapitaldeckung sorgt die private Krankenversicherung für eine Solidarität zwischen den Generationen. Die Privatversicherten haben inzwischen mehr als 155 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen gebildet. Dieser Kapitalstock wächst von Jahr zu Jahr und hat alle Finanzkrisen unbeschadet überstanden. Selbst in den Nachwehen der Bankenkrise stiegen die Rückstellungen im Jahr 2010 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Der so genannte Rechnungszins wurde seit seiner Einführung 1949 von der Branche in jedem Jahr erfüllt. So sorgt die PKV solide – mit Zins und Zinseszins – für die absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter vor.

Altersrückstellungen
 
 

In der privaten Krankenversicherung wird eine systematische Vorsorge für das Alter gebildet

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der die laufenden Beitragseinnahmen zur Finanzierung der laufenden Ausgaben eingesetzt werden, fließt der Versicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung – vereinfacht gesprochen – in zwei „Töpfe“:

  • Mit einem Teil des Beitrags werden die aktuellen Ausgaben der Versichertengemeinschaft finanziert (erster Topf).
  • Der andere Teil des Beitrags fließt in den Aufbau einer Kapitalreserve, mit der die im Alter steigenden Gesundheitskosten vorfinanziert werden (= Alterungsrückstellungen).
  • Das Geld aus diesem zweiten Topf wird auf dem Kapitalmarkt angelegt. Die Erträge daraus kommen ihrerseits weit überwiegend der Alterungsrückstellung zugute.
Grafik: Ansparphase
 
 

Mit ausreichender Kapitaldeckung sinken PKV-Beiträge im Alter deutlich.

Seit Januar 2000 wird für Neukunden in der privaten Krankenversicherung vom 22. bis zum 61. Lebensjahr ein sogenannter 10-Prozent-Zuschlag berechnet. Die Mittel daraus werden auf dem Kapitalmarkt angelegt, verzinst und – ohne Abzug von Kosten – dafür verwendet, Beitragserhöhungen nach dem 65. Lebensjahr aufzufangen. Das führt zu einer deutlichen Entlastung der Versicherten.


Darüber hinaus werden in der PKV generell von allen über den Rechnungszins hinausgehenden Kapitalerträgen (Überzins) 90 Prozent den Versicherten gutgeschrieben. Zudem sind 80 Prozent des Rohüberschusses der Unternehmen der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen.


Natürlich ist das Ausmaß des Polsters, das für Beitragsstabilität im Alter gebildet wird, individuell unterschiedlich – je nachdem, wie viele Jahre ein Versicherter in der PKV verbringt. Die derzeitigen Erfahrungen sagen aber voraus, dass der Beitragsanstieg für Versicherte ab dem 65. Lebensjahr für einen derzeit 30-Jährigen auch dann spürbar abgedämpft würde, wenn die Gesundheitskosten weiterhin so steigen sollten wie in der Vergangenheit. Ab dem 80. Lebensjahr kann es sogar zu einer Beitragssenkung kommen. Auch wenn es noch eine Ausnahme ist: In einigen privaten Krankenversicherungstarifen gibt es schon Versicherte mit einem Zahlbeitrag von null Euro – dank der verzinsten Alterungsrückstellungen.

Säulen der Altersvorsorge in der PKV
 
 

Vor allem in der Pflegeversicherung ist mehr Kapitaldeckung dringend nötig.

Nach Hochrechnungen anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes wird sich die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2060 auf vier Millionen Personen verdoppeln. Gleichzeitig geht die Zahl der Beitragszahler zurück. Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) kommt zu dem Schluss: Selbst wenn ansonsten alles unverändert bliebe, also bei gleichbleibenden Pflegesätzen und ohne Inflationsausgleich, würde allein die Veränderung in der Bevölkerungsstruktur dazu führen, dass sich die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung fast verdoppeln. Um diese Kosten zu decken, müsste der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von aktuell 1,95 auf 4,5 Prozentpunkte erhöht werden.


Kapitaldeckung ist daher die richtige Antwort auf die demografische Herausforderung in der Pflege. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und im Koalitionsvertrag die Einführung einer kapitalgedeckten ergänzenden Pflegeversicherung vorgesehen. Noch ist es früh genug, dafür vorzusorgen. Doch damit das auch nachhaltig funktioniert, muss der Kapitalstock unbedingt dem Zugriff der Politik entzogen sein. Denn sonst kann das Geld für andere Zwecke abgezweigt werden. Ein Beispiel: Als die gesetzliche Pflegeversicherung Mitte der neunziger Jahre 2,8 Milliarden Euro an Reserven hatte, musste sie über eine halbe Milliarde davon als zinslosen Kredit für die Infrastruktur in den neuen Bundesländern zur Verfügung stellen. Den Versicherten wurde damit der Nutzen des Zinseszinseffektes weggenommen.


Die private Pflegeversicherung bringt mit ihrer Expertise ideale Voraussetzungen für den Ausbau der Kapitaldeckung mit. Sie bietet schon seit 25 Jahren Pflege-Zusatzversicherungen an und garantiert durch ihr privatrechtliches Vorsorgemodell, dass das Geld tatsächlich den Versicherten zugutekommt.

Grafik: Entwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung